Hier ein Auszug aus dem Gästebuch zum mißbräuchlichen Umgang mit öffentlichen Feuermeldern (von Christian Lindemann, FFw):

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Am Abend des 30. Januar ist der Feuermelder am Dorfgemeinschaftshaus mißbräuchlich genutzt und ein Sirenenalarm ausgelöst worden. Hierbei handelt es sich nicht um ein "Kavaliersdelikt", sondern um eine Straftat. Auszug aus dem Strafgesetzbuch:

– Zitat –

Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
7. Abschnitt – Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 – 145d)
§ 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

– Zitat Ende –

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr sind stets um eine rasche Hilfeleistung zum Wohle ihrer Mitmenschen und Umwelt bemüht.

Trotz regelmäßiger Übungsdienste, intensiver Schulung und geforderter Behandlung einschlägiger Sicherheitsregeln (UVV) besteht dennoch ein erhöhtes Unfallrisiko. Dieses gilt nicht nur für die Fahrt mit dem Einsatzfahrzeug und für den Ablauf am Einsatzort selbst, sondern natürlich bereits nach dem Ertönen des Alarmsignals – zu Hause. Hier sei stellvertretend das immer wieder gern erwähnte Beispiel "auf dem Bettvorleger ausgerutscht" genannt.

In bezug auf die am Sonntagabend erfolgte böswillige Alarmierung möchte ich als einfaches Mitglied der Einsatzabteilung alle verantwortungsbewußten Bürgerinnen und Bürger Wettmars auffordern, (noch mehr) Umsicht und Zivilcourage zu zeigen und ihrerseits dazu beizutragen, daß derartige Straftaten möglichst rasch aufgeklärt werden können oder – besser noch – aufgrund entsprechender Abschreckung gar nicht erst begangen werden.

Viele Grüße
Christian Lindemann Von: Jens Christian Kurtze